Der "Schafskrieg" von 1781 zwischen dem Wehener Grundamtmann Ibell und der Gemeinde Neuhof
vertreten durch Schultheiss Mattes Bund
Die Neuhofer waren schon immer etwas "begriffsstutzig" wenn sie etwas zu zahlen hatten, aber schnell, wenn Sie etwas zu bekommen hatten. Der für den Wehener Grund verantwortliche Amtmann Ibell war ein Mann mit Durchsetzungsvermögen und in der ganzen Grafschaft geachtet und gefürchtet und daher auch mit aller Vorsicht zu behandeln. Da er dies aber selbst wusste erlaubte er sich Dinge, die er zwar selber nicht verantworten, aber doch immer durchsetzten wollte.
Das in Schrecken versetzte Oberamt schickte mit Sorge den Hauptamtmann Langsdorf zur Verhandlung nach Wehen. Von Neuhof erschien am 28.07.1781 zur Verhandlung neben dem Schultheissen Matthes Bund auch der Neuhofer Gerichtsschöffe Hattinger. Sehr schnell erkannte der Amtmann Ibell, dass er in dem Schultheissen Bund einen Gegner gefunden hatte, der nichts schuldig blieb und auch gewillt war, seine Rechte zu verteidigen und dem Amtmann seine Grenzen aufzeigte. Bund beschönigt nichts und sagt dem Hauptamtmann Langsdorf, sowie dem Amtmann Ibell, dass man sich des lieben Friedens Will die ganze Zeit ruhig verhalten habe, doch wäre man nicht mehr länger gewillt, sich der Willkür des Amtmannes Ibell auszusetzen, und man würde im Wiederholungsfalle zu anderen Massnahmen greifen. Für dieses Mal würden die gepfändeten Schafböcke zurückgegeben. Oberamtmann und Amtmann waren, ja sogar Bund selber war über seine eigene Kühnheit erschrocken. Dies ist die größte und einzige Niederlage, die Ibell in seiner Dienstzeit einstecken musste, und die er nie vergessen konnte, denn 1786 wird der bereits aus dem Schultheissenamt ausgeschiedene Bund wegen unerlaubter Brennerei von Ibell zu einer hierfür Höchststrafe verurteilt, die von dem Oberamt Idstein in eine Mindeststrafe umgewandelt wurde. Zumindest in dem Falle Neuhof hat der Amtmann Ibell gezeigt, dass er nicht der Mann war, den er darzustellen versuchte : ein Mann voller Edelmut, Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitssinn und über allen "Dingen" stehend. Bewiesen hatte er in diesem Falle nur sein Durchsetzungsvermögen, und dass er für Gerechtigkeit kein Interesse zeigte, was dennoch seine Leistungen in dem Wehener Grund nicht schmälern konnte.
Auszug aus :
"Chronik zue Newenhoiff" des Neuhofer Geschichts- und Heimatforschers Heinz Silbereisen